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(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an den folgenden Instagram-Gewinnspielen:
(2) Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel stimmt der/die Teilnehmer/in den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.
(3) Die Gewinnspiele werden über die Social-Media-Plattformen Instagram, Facebook und TikTok durchgeführt. Sie stehen in keiner Verbindung zu Meta (Instagram/Facebook) oder TikTok und werden weder von diesen gesponsert, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich der Veranstalter.
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland besitzen.
(2) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder unter Verwendung der Identität einer dritten Person ist nicht gestattet.
(3) Sofern die Erreichbarkeit eines Gewinnspiels aus technischen Gründen eingeschränkt ist, entstehen hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
(4) Mitarbeiter/innen des Veranstalters, des Gewinnspielpartners sowie der an der Durchführung beteiligten Dienstleister und deren verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für deren Angehörige.
(1) Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 müssen die Teilnehmer/innen zum Zeitpunkt der Teilnahme
a) eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben oder
b) sich nachweislich in der konkreten Vorbereitung einer solchen selbständigen Tätigkeit befinden.
Als Gründerin oder Gründer im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt, wer bereits konkrete Schritte zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unternommen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung eines Businessplans, die Beantragung einer Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung, die Beantragung einer Finanzierung oder vergleichbare, nach außen erkennbare Vorbereitungshandlungen.
(2) Die Teilnahme erfolgt durch:
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, von ausgelosten Gewinnerinnen und Gewinnern vor der Gewährung des Gewinns einen geeigneten Nachweis über die Teilnahmeberechtigung zu verlangen.
Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen infrage:
Nicht erforderliche personenbezogene oder geschäftliche Angaben dürfen geschwärzt werden.
(4) Wird der angeforderte Nachweis nicht innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist erbracht oder wurden im Teilnahmeformular unzutreffende Angaben gemacht, entfällt die Teilnahmeberechtigung. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, die betreffende Person vom Gewinnspiel auszuschließen und eine Ersatzverlosung durchzuführen.
(5) Teilnahmeschluss ist der 30.07.2026 um 23:59 Uhr.
(1) Die Teilnahme erfolgt durch:
(2) Teilnahmeschluss ist der 31.07.2026 um 23:59 Uhr.
(1) Verlost werden 22 Einlaufkind-Plätze für das erste Heimspiel des SC Freiburg am 15.08.2026 im Europa-Park Stadion.
Teilnahmeberechtigt als Einlaufkinder sind Kinder der ausgelosten Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner, die in den Jahren 2013 bis 2018 geboren wurden.
(2) Jedes ausgeloste Einlaufkind erhält zusätzlich ein Ticket für eine Begleitperson, sodass pro Gewinnerkind insgesamt zwei Tickets zur Verfügung gestellt werden:
(3) Die Gewinner/innen werden nach Teilnahmeschluss per Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail benachrichtigt.
(4) Die Gewährung des Gewinns kann von der erfolgreichen Prüfung eines gemäß Ziffer 2.2 angeforderten Nachweises über die Teilnahmeberechtigung abhängig gemacht werden.
(1) Verlost werden 44 Eintrittskarten für das Auftaktspiel des SC Freiburg gegen Crystal Palace am 15.08.2026.
(2) Die Gewinner/innen werden nach Teilnahmeschluss per Zufallsprinzip ermittelt und per Direktnachricht über die jeweilige Social-Media-Plattform (Instagram, Facebook oder TikTok) benachrichtigt.
(1) Die Gewinner/innen werden aufgefordert, innerhalb von zwei Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung zu reagieren und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
(2) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzverlosung durchzuführen.
(3) Pro Teilnehmer/in ist nur ein Gewinn möglich.
(4) Der Gewinn ist weder übertragbar noch austauschbar oder in bar auszahlbar.
(5) Sollte ein Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden können, erhält der/die Gewinner/in einen angemessenen Ersatzgewinn.
(6) Die Gewinnabwicklung erfolgt nach erfolgreicher Kontaktaufnahme mit den Gewinnerinnen und Gewinnern. Hierfür werden ausschließlich die zur Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.
(1) Sofern Teilnehmer/innen Inhalte hochladen oder veröffentlichen, garantieren sie, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Die Teilnehmer/innen stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte entstehen. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellen die Teilnehmer/innen Facebook, Instagram und TikTok von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, Teilnehmer/innen vom jeweiligen Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben sowie bei Inhalten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(2) Handelt es sich bei der ausgeschlossenen Person bereits um eine ausgeloste Gewinnerin beziehungsweise einen ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzverlosung durchzuführen.
(3) Weitere Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere:
(1) Der Veranstalter ist für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen verantwortlich, sofern er diese selbst verarbeitet.
(2) Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Im Rahmen des Gewinnspiels „Einlaufkinder Saisonauftakt“ können von ausgelosten Gewinnerinnen und Gewinnern Unterlagen zum Nachweis der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beziehungsweise der konkreten Vorbereitung einer selbständigen Tätigkeit angefordert werden. Die Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung verwendet.
Nicht erforderliche personenbezogene oder geschäftliche Angaben dürfen vor der Übermittlung geschwärzt werden.
(4) Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
(5) Die erhobenen Daten und gegebenenfalls eingereichten Nachweise werden nach vollständiger Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung und der Ermittlung der Gewinner/innen ausgeschlossen.