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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Lexware x SC Freiburg – Einlaufkinder Handwerk“

1. GEGENSTAND DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND VERANSTALTER

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel „Lexware x SC Freiburg – Einlaufkinder Handwerk“.

(2) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der/die Teilnehmer/in den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.

(3) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram/TikTok, es wird weder von Facebook/Instagram/TikTok gesponsert, unterstützt noch organisiert.

 

2. TEILNAHME

2.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland besitzen.

(2) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder unter Verwendung der Identität einer dritten Person ist nicht gestattet.

(3) Sofern die Erreichbarkeit eines Gewinnspiels aus technischen Gründen eingeschränkt ist, entstehen hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

(4) Mitarbeiter/innen des Veranstalters, des Gewinnspielpartners sowie der an der Durchführung beteiligten Dienstleister und deren verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für deren Angehörige.

2.2 Zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen

(1) Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 müssen die Teilnehmer/innen zum Zeitpunkt der Teilnahme

a) eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Handwerk ausüben oder

b) sich nachweislich in der konkreten Vorbereitung einer solchen selbständigen Tätigkeit befinden.

Als Gründerin oder Gründer im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt, wer bereits konkrete Schritte zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unternommen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung eines Businessplans, die Beantragung einer Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung, die Beantragung einer Finanzierung oder vergleichbare, nach außen erkennbare Vorbereitungshandlungen.

(2) Die Teilnahme erfolgt durch:

  • das vollständige Ausfüllen des verlinkten Teilnahmeformulars,
  • die wahrheitsgemäße Bestätigung im Teilnahmeformular, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.2 Absatz 1 erfüllt sind.
  • Liken des Beitrags & Folgen von @lexware

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, von ausgelosten Gewinnerinnen und Gewinnern vor der Gewährung des Gewinns einen geeigneten Nachweis über die Teilnahmeberechtigung zu verlangen.

Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen infrage:

  • eine Gewerbeanmeldung,
    ein Nachweis über die steuerliche Erfassung,
  • ein geeigneter Nachweis über eine freiberufliche Tätigkeit,
  • Unterlagen über konkrete Gründungsvorbereitungen.

Nicht erforderliche personenbezogene oder geschäftliche Angaben dürfen geschwärzt werden.

(4) Wird der angeforderte Nachweis nicht innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist erbracht oder wurden im Teilnahmeformular unzutreffende Angaben gemacht, entfällt die Teilnahmeberechtigung. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, die betreffende Person vom Gewinnspiel auszuschließen und eine Ersatzverlosung durchzuführen.

(5) Teilnahmeschluss ist der 28.09.2026 um 23:59 Uhr.

3. GEWINNE UND GEWINNBENACHRICHTIGUNG

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen werden 11 Einlaufkind-Plätze für das Heimspiel gegen den FC Schalke 04 am 10.10.2026. 

Teilnahmeberechtigt als Einlaufkinder sind Kinder der ausgelosten Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner, die in den Jahren 2013 bis 2018 geboren wurden.

(2) Jedes ausgeloste Einlaufkind erhält zusätzlich ein Ticket für eine Begleitperson, sodass pro Gewinnerkind insgesamt zwei Tickets zur Verfügung gestellt werden:

  • ein Ticket für das Einlaufkind,
  • ein Ticket für eine Begleitperson.

 

(2) Die Gewinner/innen werden per Zufallsprinzip ermittelt und bis spätestens 29.09.2026 per E-Mail benachrichtigt.

(3) Die Gewinner/innen sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) ordnungs- und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Die Daten dienen ausschließlich der Gewinnabwicklung.

(4) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und es wird neu ausgelost.

(5) Pro Teilnehmer/in ist nur ein Gewinn möglich.

(6) Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(7) Sollte ein Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden können, erhält der/die Gewinner/in einen angemessenen Ersatzgewinn.

(8) Die Gewinne werden per Mail an die Gewinner/innen versendet.

4. HAFTUNG UND FREISTELLUNG

(1) Sofern der/die Teilnehmer/in Inhalte hochlädt, garantiert er/sie, dass keine Inhalte übermittelt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(2) Der/die Teilnehmer/in stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der/die Teilnehmer/in verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter vollständig von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der/die Teilnehmer/in Facebook und Instagram von jeglicher Haftung frei.

 

5. AUSSCHLUSS

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den/die Teilnehmer/in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn falsche Angaben gemacht werden oder verwendete Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt für Inhalte, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer/in um eine bereits ausgeloste Person, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

(3) Weitere Gründe, die zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen: 

  • Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen 
  • Fremdsprachige Inhalte
  • Andere als Textinhalte (beispielsweise Fotos, Zeichnungen, Logos etc.)

 

6. VORZEITIGE BEENDIGUNG, SOWIE ÄNDERUNGEN

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z. B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

 

7. DATENSCHUTZ

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen, sofern wir diese selbst verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) bzw. eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung durch uns, wenn wir Teilnehmer/innen um die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bitten wollen. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

 

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